Fürst Heinrich II. von Mecklenburg verbündet sich auf Lebenszeit mit den Herzögen Albrecht III. und Johann II. von Sachsen-Lauenburg und trifft Bestimmungen mit ihnen über Hilfeleistung, Kosten, Brandschatzung, Teilung der Gefangenen, der eroberten Schlösser u.s.w. und nimmt Nikolaus II. von Werle und seine Freunde in das Bündnis auf. Mitlober: Johannes Cernin, Heyne von Stralendorf, Marquard von Lo, Heinrich Pren von Stenhus, Hermann von Ordce, Raven von Wozsten, Konrad Cremon, Johannes Babbe, Johannes Storm, Eckhard von Quitzow, Johannes Rosendal, Helmold von Plessen, Hermann von Modentin, Otto und Konrad von Lee, Johannes Berchane, die Brüder Fredencus und Ulrich Moltzen, Marquard von Chuthow und Marquard von Hagen. d.d. Lovenburgh MCCC octavo feria quinta post Michaelis.
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Fürst Heinrich II. von Mecklenburg verbündet sich auf Lebenszeit mit den Herzögen Albrecht III. und Johann II. von Sachsen-Lauenburg und trifft Bestimmungen mit ihnen über Hilfeleistung, Kosten, Brandschatzung, Teilung der Gefangenen, der eroberten Schlösser u.s.w. und nimmt Nikolaus II. von Werle und seine Freunde in das Bündnis auf. Mitlober: Johannes Cernin, Heyne von Stralendorf, Marquard von Lo, Heinrich Pren von Stenhus, Hermann von Ordce, Raven von Wozsten, Konrad Cremon, Johannes Babbe, Johannes Storm, Eckhard von Quitzow, Johannes Rosendal, Helmold von Plessen, Hermann von Modentin, Otto und Konrad von Lee, Johannes Berchane, die Brüder Fredencus und Ulrich Moltzen, Marquard von Chuthow und Marquard von Hagen. d.d. Lovenburgh MCCC octavo feria quinta post Michaelis.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 33
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1308
Enthält: Ausfertigung, Pergament, mit angehängtem beschädtigtem Siegel
Verzeichnung
1308 Oktober 3 Lauenburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:01 MEZ