Werden. -Johann Heinrich Meckenstock bekundet, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod seines Bruders Peter zu Meckenstock mit dem Lehngut Waschard an der Hohen Straße, dessen Solstatt im Kirchspiel Mülheim, die Ländereien aber größtenteils im Stift Werden und Kirchspiel Kettwig liegen, zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Johann Everhard Dingerkus, Kanzleidirektors, und Ludger Albert Lauten, Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Unterschrift

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...