Am Mittwoch, dem 2. September des Jahres 1590, erscheint Albert Dolphs, Kämmerer der Stadt Soest (Soist), vor dem Notar und den Zeugen. Er legt dar, er habe vor kurzem einen Hof zu Merklingsen (Merkinckhusenn), genannt Ewaldes Hof, von der Frau Odilia von Fürstenberg, der Subpriorin Annen Freskens und den Konventualjungfrauen zu Oelinghausen (Oelinckhusenn) mit Zustimmung ihres Ordinarius gekauft. Er wolle nun wissen, welche Ländereien zu diesem Hof gehörten. Er bringt daher vor Gericht den Anthon Ewaldes, den jetzigen Meier des Hofes, und den zu Merklingsen wohnenden Jurgen Recken. Diese erbieten sich, die Ländereien auf der Malstätte zu bezeichnen, und geben sie folgendermaßen an: ein Kamp im Hohen Felde von sechs Morgen, Wegegenosse (forgenote) von Schulze Ruphoff, ein kleiner Kamp von einem Morgen, der im Süden mit einem Ende an den genannten Kamp stößt; noch ein kleiner Kamp im Hohen Felde an der Straße von 2 1/2 Morgen, der sich von Osten nach Westen erstreckt und auf Marquards Land stößt, noch 1 1/2 Morgen auf der Bredenbecke, der im Osten auf den Weg und im Westen auf Ruefoetz Land stößt, Wegegenosse im Süden mit Marquart und im Norden mit Blommenrott; drei Ruthen bei dem Hofe, auf der Nordseite nach Norden sich erstreckend, Wegegenosse auf der Ostseite mit Marquart und auf der Westseite mit Thomas Gobbell; ein kleiner Kamp von einem Morgen auf der Hohen Fohr, genannt das Follenkempken, Weggengenosse auf der Ostseite von Ruphoff und auf der Westseite von Marquartt; sechs Morgen auf der Papenbrede, die sich von Süden nach Norden erstrecken, Wegegenosse auf der Ostseite vom Pilgrim Land und auf der Westseite vom Kapitel zu Soest, das jetzt Kloke zum Blomenrae besät; sieben Ruthen in zwei Stücken oder Ruggen im Nordfelde, sich erstreckend zwischen dem Lande der von Marienfelde, jetzt besät durch Clementz; noch 2 1/2 Morgen auf dem Borchgraben, stoßend im Westen auf den Krauen und im Osten auf Marquarts Land, Wegegenosse im Süden von Clementz und im Norden von Marquart; ein Kamp von acht Morgen auf der Westerbecke, stoßend auf den Mühlenweg der von Laterbecke; 1 1/2 Morgen, stoßend im Süden auf Recken, Wegegenosse auf der Ostseite von Recken, auf der Westseite von den von Marienfelde. Dieses wird verhandelt auf dem Merklingser Felde. Zeugen: Pancratius Roen und Rutger Witten, beide Bürger zu Soest. Beglaubigung (pro nota protocollari) durch den Notar Johannes Nierman.