Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft Wolf Kämmerer von Dalberg dem Älteren und dessen Erben eine Weingülte zu Bechtheim (Bechten) über 4 Fuder und 4 Ohm Wein, die er bislang von Wolfs Anteil am Zehnten daselbst gehabt hat. Der Kauf geschieht um 466 Gulden, 17 Albus und 2 Pfennig, deren Bezahlung quittiert wird. Der Kurfürst versichert, dass die Weingülte freies, lediges Eigen und niemandem verschrieben sei. Falls doch oder falls jemand ein Erbe anmelde, wolle er die Käufer schadlos halten. Der Kurfürst verspricht Werschaft nach Landesrecht und Gewohnheit.