Das Gericht zu Appenweier entscheidet die Klage des Klosters Allerheiligen gegen Kulmann Pfiffer zu Wallweier wegen einer von dem Kloster beanspruchten Gült, für die Pfiffer Vorträger sei, ohne dass er den auf ihn entfallenden Teil seit Jahren bezahlt habe, zugunsten des Klosters.