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Landvogt und Räte des badischen Oberamts Hochberg erklären, dass die zwei Ochsen, die man denen von Oberreut auf unberechtigter Weide im Thenninger Bann gepfändet habe, nur aus nachbarlicher Rücksicht, und ohne Nachtheil der badischen forsteilichen Rechte bis zu Austrag der Sache zurückgegeben werden seien

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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