Gräfin Metze von Virneburg, Witwe von Westerburg und ihre Söhne Reinhard, Johann und Kone von Westerburg-Schaumburg versprechen Eberhard von Eppstein-Königstein und seinen Geschwistern eine von ihrem verstorbenen Mann respektive Vater Kone von Westerbug herrührende Schuld von 1.452 Gulden 6 Weißpfennige 6 Heller abzutragen, indem sie den Gläubigern eine jährliche Abschlagzahlung von 250 Gulden aus dem Zoll zu Boppard zusichern. Die Schuld rührt daher, dass der verstorbene Kone von Westerburg Graf Johann von Solms und Genossen zur Hälfte und Eberhard von Eppstein-Königstein und seinen Geschwistern zur anderen Hälfte 5.000 Gulden auf die Zölle in Boppard und Kaub verschrieben hat.