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Miscellanea zur Lehnsverfassung in Kleve und Mark
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Kleve, Lehen, Generalia (AA 0054) >> 3. Verzeichnisse
1510-1788
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Lehnhof zu Hünxe und halbes Lehen auf der Lippe (1713) f. 13 Zutphensche Lehen (f. 15/ 16) Reglement des Fstm. Geldern und Gft. Zutphen betr. Lehngüter vom 28.4.1711 (f. 18) Gen. Feldmarsch. Graf v. Lottum 1718 (verdunkelte Lehnpertinenzien: f. 21) Extrakt privilegii Monasteriensis electi Wilh. Kettler de ao. 1555 wegen der Lehnssukzession (f. 23) Erbrecht der weibl. Nachkommen 1653 (f. 24) Beschaffenheit der klev. Lehen o.D. (f. 25-28) Lehen der Soester Börde (z.B. v. Droste zu Sängerhoff im Genuß des Privileg. nobilium in Kleve-Mark von 1510?), 1729 (f. 29ff.) Vorstellung des markgräfl. Ansbach´schen Lehnrates Hasoldt in Sachen wider den Invaliden Lerick 1787 wegen Lehen in der Gft. Mark (f. 37) Kaiserl. Privileg Ferd. I. von 1559, Juni 20 de non apellando betr. geistl. und weltl. Gerichte, außer dem Reichskammergericht (f. 43-46) Kaiserl. Privileg Rudolf II. von 1580, Juni 1 (f. 47-54) Desgl. Kaiser Maximilian II. 1576, Januar 3 (f. 55-57) Landregulativ der Abtei Werden 1777, Januar 9, vereinbart durch den kgl. Preuß. Kommissar Geh. Reg. Rat Schlechtendal aus Kleve mit den Werdener Landständen und Landesdeputierten (f. 59-80) Bericht der Regierung zu Kleve 1786, Mai 2 betr. Streitsachen zwischen der Abtei Essen und der Stadt Essen betr. Aufhebung des Konventes zum Neuenhagen und Vereinigung desselben mit dem Kloster zum Altenhagen (f. 82-93) Bericht der klev. Regierung über die von der Essener Äbtissin verweigerte Vermittelung der preuß. Schutzherrschaft zur gütlichen Beilegung ihrer Streitsachen mit der Stadt Essen 1786, Okt. 30 (f. 95-99) Verzeichnis von Lehen in Kleve-Mark, die durch Töchter an auswärtige Cavaliere kamen 1721 (f. 103) Attestatum super natura feudorum Clivensium 1653, April 22 (f. 105) Notizen über allgem. Lehnssachen 1510-1726 (f. 107-112) Märk. Lehen Clevinghoff, Allodifizierung 1743 (f. 113) Halbe Lipper Fähre zwischen Wesel und Dinslaken, Ansprüche der beiden Fähnriche v. Osterwick und v. Eller im Regt. v. Dohna 1734 (f. 116) Kritik der klev. Regierung an den Besitzern der Volmarstein´schen Lehnkammer, ihr Lehngericht nicht an gehörigem Gerichtsplatz zu Boele (Stkr. Hagen), sondern bald hier, bald dort, unlängst sogar außerhalb der Gft. Mark abzuhalten 1727, Okt. 27 (f. 118) Kurl´sche Lehen und Prozess-Sache betr. Ansprüche v. der Reck zu Heessen 1726 (f. 129) Veräußerung und Belastung der landesherrl. Leibgewinns-, Hofs-, Kose- und Latengüter, nur mit Genehmigung 1673/ 1681 (f. 130/ 131) Verzeichnis klevischer Lehen 1733/ 1734 (f. 133/ 134) Belehnung der Adligen, welche mit 20 Jahren majorenn werden, jedoch betr. Immobilien und Vermögenssubstanz dem Pupillencollegium unterworfen bleiben 1788 (f. 135/ 136) Lehnrechtliche Ausführungen, o.D. (18. Jhd.), (f. 137/ 146) Verzeichnis des Lehnsarchivs (f. 147/ 158)
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.