Nachdem Heinrich Meichsner seine Behausung bei den Fleischbänken an Paulus und Wolf Dürr verkauft hat [16.11.1528] stellt er Revers aus, dass die noch bei ihm vorhandenen Urkunden, die u.a. auch besagte Behausung betreffen, die Rechte der Käufer nicht beinträchtigen werden.