(1) H 929 (2)~Kläger: Ludwig von Hammerstein zu Hornoldendorf, Landrat, (3)~Beklagter: Lipp. Kanzlei zu Detmold und Konsorten (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1746 ( Subst.: Lic. C. P. Lang Prokuratoren (Bekl.): Dr. Philipp Ludwig Meckel [1735] 1746 ( Subst.: Lic. Johann Franz Wolff (5)~Prozessart: Mandati de exequendo propria judicata sine clausula Streitgegenstand: Die Klage ist auf Ausführung von Urteilen und Bescheiden gerichtet, mit denen dem Kläger seinen Angaben nach der Anspruch auf Spanndienste seiner Kolone in der Schönemark, Henckler, Sprute und Wellner, zugesprochen worden sei und gegen die diese kein Rechtsmittel eingelegt hätten. Die beklagte Kanzlei vertretend erklärt die vormundschaftliche Regentin, das Mandat sei teilweise durch falsche Angaben erschlichen. Zwar klage von Hammerstein angegebenermaßen seit 1739, doch habe er das Verfahren z.T. über Jahre ruhen lassen. Die von ihm genannten Exekutionsmandate bezögen sich ausschließlich auf die laufenden Dienste, dererbezüglich aber noch strittig sei, ob die Dienste mit 4 oder 6 Pferden und ob sie wöchentlich einfach oder doppelt geleistet werden müßten. Bezüglich einer Erstattung von rückwirkend nicht geleisteten Diensten habe er noch kein Urteil zu seinen Gunsten, habe es auch noch nicht erhalten können, da eben Art und Menge der zu erstattenden Dienste noch nicht geklärt seien. Die dann zu ermittelnde Summe müsse, um einen Ruin der Bauern zu vermeiden, in Abschlagszahlungen entrichtet werden. Mit Urteil vom 24. März 1747 nahm das RKG das Erscheinen der die Kanzlei vertretenden Regentin an und auferlegte ihr, angesichts der ungenügenden Befolgung des Mandates, dieses nunmehr derart zur Ausführung zu bringen, daß sie die Kolone zur Leistung der laufenden Dienste anhalte und über die rückständigen Dienste "in Kürze" eine Liquidation vornehme und die Gelder "in leidlichen Fristen" beitreibe. Im folgenden Streit über die Befolgung dieses Urteils. (6)~Instanzen: RKG 1746 - 1754 (1739 - 1754) (7)~Beweismittel: Aufstellung der rückständigen Dienste und daraus entstandenen Unkosten, wie sie von Hammerstein durch seinen Pächter in der Pachtabrechnung in Rechnung gestellt worden seien, seit 1739 (Q 13). (8)~Beschreibung: 2,5 cm, 122 Bl., lose; Q 1 - 22, 6 Beil. prod. 15. Juli und 28. August 1754.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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