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18, U 93
18 Kloster Klarenthal, Klarissen
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1501-1600
1530 Juli 20
Original, Pergament, deutsch, an Pressel das Siegel des Reichsgerichts der Stadt Frankfurt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum auf Mitwoch nach Alexii den zweintzigsten tag Julii Anno domini Funffzehenhundert und im dreissigsten Jar
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiß und Schöffen des Reichsgerichts der Stadt Frankfurt bekunden, daß vor ihnen in der unteren Ratsstube Herr Wilderich von Walderdorff ('Wallendorf'), Kanonikus zu Bleidenstadt, und Herr Werner Pater als Beauftragte der Äbtissin und des Konvents zu Klarenthal erschienen sind und folgendes vorgebracht haben: vor Jahren habe Hans Thauer, Frankfurter Bürger, als er des Konvents Diener gewesen war, Güter zu Nieder-Erlenbach ('Niederen Irlenbach') um eine Summe Geldes laut darüber aufgerichteter Verschreibung an sich gebracht; Herr Werner habe als Prokurator gemäß Inhalt der Verschreibung der Witwe des Hans Thauer, die hier zugegen sei, verkündet, die Güter gegen Erlegung der Hauptsumme dem Konvent wieder einzuhändigen; da sich die Witwe dem aber widersetze, so sei ihr, der Anwälte, Begehr, die Witwe anzuweisen, die angebotene Hauptsumme von 500 Gulden entgegenzunehmen und dafür den Jungfrauen zu Klarenthal als Eigentümern ('Printipalin') ihre Güter wieder folgen zu lassen, unter Erstattung der Kosten und des Schadens ans Kloster. Die Witwe hat dagegen eingewandt, in der Verschreibung sei bestimmt, daß die Jungfrauen die Ablösung ein halbes Jahr zuvor anzukündigen hätten; dies sei aber erst zur vergangenen Fastenmesse geschehen, das halbe Jahr sei noch nicht um; die Witwe sei deshalb noch nicht verpflichtet, die Ablösung zu gestatten. Schultheiß und Schöffen lassen die von der Witwe vorgelegte Verschreibung verlesen und vergleichen beide Parteien mit deren Wissen und Willen dahingehend, daß Hans Thauers Witwe die 500 Gulden Hauptgeld entgegennehmen und den Beauftragten des Konvents die Güter samt der Hauptverschreibung wieder einhändigen soll; dafür soll die Witwe 15 Achtel Korn, die in diesem Jahr fällig sind, von den Klosterfrauen erhalten, dazu, was sonst noch an Pacht ausständig sei.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: die V huben landes zu erlebach, die durch mich anna brendeln Eptissin mit VC gulden wieder gelost syn in anno XXX Sant maria magdalena tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiß und Schöffen des Reichsgerichts der Stadt Frankfurt bekunden, daß vor ihnen in der unteren Ratsstube Herr Wilderich von Walderdorff ('Wallendorf'), Kanonikus zu Bleidenstadt, und Herr Werner Pater als Beauftragte der Äbtissin und des Konvents zu Klarenthal erschienen sind und folgendes vorgebracht haben: vor Jahren habe Hans Thauer, Frankfurter Bürger, als er des Konvents Diener gewesen war, Güter zu Nieder-Erlenbach ('Niederen Irlenbach') um eine Summe Geldes laut darüber aufgerichteter Verschreibung an sich gebracht; Herr Werner habe als Prokurator gemäß Inhalt der Verschreibung der Witwe des Hans Thauer, die hier zugegen sei, verkündet, die Güter gegen Erlegung der Hauptsumme dem Konvent wieder einzuhändigen; da sich die Witwe dem aber widersetze, so sei ihr, der Anwälte, Begehr, die Witwe anzuweisen, die angebotene Hauptsumme von 500 Gulden entgegenzunehmen und dafür den Jungfrauen zu Klarenthal als Eigentümern ('Printipalin') ihre Güter wieder folgen zu lassen, unter Erstattung der Kosten und des Schadens ans Kloster. Die Witwe hat dagegen eingewandt, in der Verschreibung sei bestimmt, daß die Jungfrauen die Ablösung ein halbes Jahr zuvor anzukündigen hätten; dies sei aber erst zur vergangenen Fastenmesse geschehen, das halbe Jahr sei noch nicht um; die Witwe sei deshalb noch nicht verpflichtet, die Ablösung zu gestatten. Schultheiß und Schöffen lassen die von der Witwe vorgelegte Verschreibung verlesen und vergleichen beide Parteien mit deren Wissen und Willen dahingehend, daß Hans Thauers Witwe die 500 Gulden Hauptgeld entgegennehmen und den Beauftragten des Konvents die Güter samt der Hauptverschreibung wieder einhändigen soll; dafür soll die Witwe 15 Achtel Korn, die in diesem Jahr fällig sind, von den Klosterfrauen erhalten, dazu, was sonst noch an Pacht ausständig sei.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: die V huben landes zu erlebach, die durch mich anna brendeln Eptissin mit VC gulden wieder gelost syn in anno XXX Sant maria magdalena tag
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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17.06.2025, 2:06 PM CEST
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