Fortsetzung der Verordnung über die Verwaltungs-, und Gerichtsabgaben; Bekanntmachung des Gesetzes vom 11 Frimaire VII: Gesetz, welches bestimmt, auf welche Weise die Departemental-, Munizipal-, und Gemeindeeinnahmen und -ausgaben verwaltet werden sollen - (Arrêté, 31 S.)

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