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Pfgf. Wolfgang, Herzog in Bayern, Gf. von Veldenz, bekundet, dass Philipp Ulner von Dieburg, Sohn des + Ulrich, auch für seinen Br. Ulrich sich mit ihm über das Mannlehen, das sie bisher von der Grafschaft Veldenz innehatten, nämlich große Teile an dem Gericht Baumholder ''Mambächel", Abgaben und Hubrecht zu Urexweiler, den Hof zu Butzweiler mit genanntem Zubehör - laut einer gesonderten Kaufverschreibung - derart verglichen habe, dass er (der A.) diese Lehnsstücke in seinem Amt Lichtenberg gelegen, für 900 Gulden gekauft habe, die die Gebr sich verpflichtet haben auf eigenen Gütern zu versichern und diese Güter fortan von ihm (dem A.) und der Grafschaft Veldenz zum Mannlehen zu tragen. Er bekundet, dass er den Gebr. diese genannten Güter in Rümmelsheimer, Dorsheimer, Sarmsheimer, Genheimer ("Geynheimer") -teils auf Waldalgesheimer Gemarkung stoßend- Gemarkung, einen Wiesengrund in der Gemarkung Münster mit Obst- und Nussbäumen genannt die Lindau unter Vorbehalt seiner (des A.), seiner Mannen und Rechte anderer zu einem Mannlehen verliehen und sie den Lehnseid geleistet haben.

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