Johann Hugo von Sohlern quittiert Graf Rudolf Ferdinand zur Lippe über 330 Taler nebst rückständigen Zinsen, die als ein ihm zuständiges Kapital auf den Langenbach‘schen Gütern zu Katzenelnbogen gehaftet haben, und verzichtet infolge der Rückzahlung auf alle Ansprüche an diese Güter.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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