Kurfürst Ottheinrich von der Pfalz bekundet, dass er dem Eberhard Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, genannte Güter aus der Erbschaft der Vetz...
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784
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1551-1580
1557 März 30, Worms
Ausf., Perg., anh. Sg. in Holzkapsel gut erh., Moderschäden, Unterschrift des Kanzlers Erasmus v. Minckwitz
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1557, Dienstag nach Letare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Ottheinrich von der Pfalz bekundet, dass er dem Eberhard Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, genannte Güter aus der Erbschaft der Vetzer v. Geispitzheim (wie Urk. von 1522 Juli 3, Nr. 834 u. 835) als Oppenheimer und Odernheimer Burglehen verliehen habe
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Pfalzgrafschaft bei Rhein:Kurfürsten:Ottheinrich
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Familie:Eberhard I.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Oppenheim, Burg
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gau-Odernheim:Juden
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Bechtolsheim:Babenmühle
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gau-Odernheim, Burg
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Lehnseid
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: E:Lehnsbrief
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Burglehen
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judennutzung
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gülte
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Ottheinrich von der Pfalz bekundet, dass er dem Eberhard Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, genannte Güter aus der Erbschaft der Vetzer v. Geispitzheim (wie Urk. von 1522 Juli 3, Nr. 834 u. 835) als Oppenheimer und Odernheimer Burglehen verliehen habe
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Pfalzgrafschaft bei Rhein:Kurfürsten:Ottheinrich
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Familie:Eberhard I.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Oppenheim, Burg
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gau-Odernheim:Juden
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Bechtolsheim:Babenmühle
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gau-Odernheim, Burg
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Lehnseid
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: E:Lehnsbrief
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Burglehen
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judennutzung
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gülte
Judaica 784: Kurfürst Ottheinrich v. d. Pfalz bekundet, daß er dem Eberhard Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg gen. Burglehen zu Oppenheim sowie eine jährliche Gülte von 10 Gulden auf den Juden zu [Gau-]Odernheim und die Babenmühle zu Bechtolsheim als Odernheimer Burglehen verliehen habe (wie Nrn. 1082, 1161, 1201 und 1288). - Datierung: Worms 1557 März 30 - Originaldatierung: Dienstag nach Letare - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ