Anspruch der Witwe des Dr. Dieteß zu Mainz auf das Erblehen ihres Vaters, Dr. Henrich Faber, kurmainzischer Geh. Rat und Hofratsdirektor, vorher derer von Scharfenstein und danach der Bröder von Hohenstein

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner