Eyttel Dietterich v. Gemingen zu Staineckh [Steinegg, Kr. Pforzheim] verspricht seinem Vetter Wylhalm v. Nuwhusenn zu Nuwhusenn Schadloshaltung für die Bürgschaft, die er zusammen mit seinem Vetter Ritter Otho v. Gemingen zu Haimbsenn [Heimsheim, Kr. Leonberg] für ihn geleistet hat gegen seine Ehefrau Ursula v. Ehingen für die Versicherung der 700 fl Erbfall von dem verst. Wolff v. Ahelfingen, die ihr von ihrem Ahnherrn Ritter Rudolff v. Ehingenn legiert worden sind, und der abgelösten 1.000 fl Hauptgut = 50 fl Zins von der Stadt Sindelfingen [Kr. Böblingen]