Jaussen Hans aus Rutesheim, zu Leonberg gef., weil er entgegen der Landesordnung fremden Herren und Potentaten in den Krieg zugezogen war, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten unter der Bedingung wieder freigelassen, künftig ohne Vorwissen und Erlaubnis des Landesherrn nicht mehr fremde Kriegsdienste anzunehmen, und schwört U.