Zwischen Dorothea, Tochter des verstorbenen Philipp von Wolfskehlen (Wolffskelns), Witwe von Eltz, und Blicker von Gemmingen, dem Großvater (anhern) und nächsten Vormund Barbaras und Gertruds, der Kinder ihres verstorbenen Bruders Hans von Wolfskehlen wurde sub dato folgende Erbteilung vereinbart: [1.] Dorothea erhält die 1500 Gulden, die ihr als Aussteuer (zu estuer) gegeben wurden, außerdem das Haus (gehuse) zu dem Laub samt Zubehör, das Philipp von Wolfskehlen von Dorothea, der Witwe des verstorbenen Heinrich Ortenberger, gekauft hat; 8 Schiller 6 Heller sowie sechs Kapaune (kappen) zu Crumstadt (Kromstat); 14 Schilling Heller zu Wintersheim (Wynterßheym); drei Kapaune zu Dorn-Dürkheim (Dorckeym); 7 Pfund Heller und 2 Albus sowie vier Kapaune zu Alsheim (Alßheym); vier Gänse (gensch) zu Crumstadt und eine Gans zu Wasserbiblos (Wachsenbibelis) sowie jährlich 29 Malter Korn zu Wintersheim; 6 Malter Korn von der Besserung auf dem Hubgut zu Wasserbiblos, das Eigentum ist; 4 Malter Weizen gibt und "eyn hupman gheyn" Lorsch (Lors), "unnd ist umb" 27 Morgen Acker; 2 ½ Malter Korn Gült zu Uelversheim (Ulverßheym); 3 ½ Malter Weizen zu Wolfskehlen (Wolffskeln); dagegen erhalten Hans von Wolfskehlens Kinder etliche im Folgenden genannte Geld-, Gänse- und Hühnerzinse zu Wolfskehlen; den Zehntanteil des Fernbergs samt Eschbachs Teil, dessen Ertrag in normalen Jahren auf ein Fuder Wein geschätzt wird. [2.] Barbara und Gertrud erhalten den Hof zu Oppenheim (Oppenheym), oben am Dalberger Hof, außerdem das Haus beim Kronberger Hof, jeweils mit allem Zubehör wie Anbauten, Ställen, Scheunen, Kelterhaus etc., auch den Weingarten an dem Hernberg bei St. Antonius und den Hof und das Gut zu Nierstein (Nirsteyn) samt Zubehör, wie es von denen von Waldeck an Philipp von Wolfskehlen und seine Ehefrau Barbara von Waldeck gelangt ist, entsprechend Dorotheas "hinlichs brieff"; 7 Pfund Heller von den Wiesen zu Roxheim (Roxheym); 2 Schilling Heller oder einen Kapaun zu Dorn-Dürkheim; 2 Pfund 7 ½ Schilling Heller zu Dolgesheim (Dolgeßheym); eine Gans zu Rudelsheim (Rudelßheym); 12 Albus, sieben Gänse und vierzehn Hühner zu Wolfskehlen als Ausgleich für Dorotheas 3 ½ Malter Weizen zu Wolfskehlen; 7 Malter Korn Gült zu Siefersheim (Sufferßheym); 15 Malter Korn zu Roxheim; 15 Malter Korn zu Alsheim; die Weingärten zu Heppenheim (Heppenheym), die jährlich ungefähr 1 Fuder Wein ertragen. [3.] Beide Parteien sollen außerdem die siebente Aue (die siebend aw), deren jährlicher Ertrag derzeit auf 32 Gulden geschätzt wird, gemeinschaftlich und je zur Hälfte besitzen, desgleichen die Korngült zu Schornsheim (Schornßheym), bis sie sich diesbezüglich in anderer Weise vergleichen. Diese Teilungsurkunde wurde doppelt ausgefertigt, für jede Partei ein Exemplar.