Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Friedrich von Fleckenstein, Freiherr zu Dagstuhl, mit dessen Gütern in seinen und der Pfalz Schirm. Der Pfalzgraf versichert, ihn wie andere Landsassen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Friedrich der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder seinem Hofgericht genügt und er dem nachkommen will. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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