1512 Mai 11 (Zinstag nach Cantate) Apollonia von Woellwarth geb. Schilling zu Lauterburg, Witwe, und Georg von Woellwarth, ihr ehelicher Sohn, beurkunden: Sie haben mit Rennwart von Woellwarth, ihrem Schwager bzw. Onkel (Vettern), Christoph Gugel, [oettingischer] Sekretär zu Harburg, Lorenz Liebermann, alter Bürgermeister zu [Schwäb.] Gmünd, Hans Lenngenfelder, Forstmeister zu Heidenheim, Hans Diemer zu Lindach (Ludach) und Peter Ästlin von [Schwäb.] Gmünd eine Erzgesellschaft (ain ewige Gesellschafft Ärtz halben) mit 7 gleichen Anteilen gegründet und dazu die Wille- und Lehenbriefe des Fürstentums Württemberg und der Grafschaft Oettingen erlangt.¹ Sie benötigen für ihr Vorhaben erhebliche Mengen Holz und Kohle. Auf, am und um das Albuch (den Albuch) sind zur Herrschaft Lauterburg gehörende Wälder und Holzmarken im Überfluß vorhanden, die schon ihr verst. Ehemann bzw. Vater Heinrich von Woellwarth gerne umsonst hätte abholzen lassen, um daraus Weiden zu machen; so hat er den Sensenschmieden (Segesschmiden) zu [Schwäb.] Gmünd das Kohlenbrennen bereits mehrfach erlaubt. Die A. schließen deswegen für sich, ihre noch minderjährigen Kinder bzw. Geschwister und für ihre Erben mit Zustimmung Georg Gaißbergers, Vogts zu Schorndorf, ihres verordneten Schirmvogts, mit den gen. Gesellschaftern einen Vertrag über folgende Punkte: 1) Erlaubnis, für das württ. und das oettingische Erzwerk in den gen. Wäldern Holz zu schlagen zum Bauen, Verbrennen, Verkohlen, Schmelzen, Läutern und Schmieden in einer oder mehreren Schmelzen, Läuterstätten, Schmieden oder Hämmern nach Erfordernis des gemeinschaftlichen Nutzens. 2) Einschlag des Holzes und Brennen der Kohlen nach Weisung der A. und auf Kosten der Gesellschaft. 3) Übereignung der Mühle der A. unterhalb des Dorfs Essingen samt Hofraite, Stadel und Wieslein dabei an der Stelle, wo derzeit die Schmelzhütte steht, an die Gesellschaft. 4) Erlaubnis zum Bau weiterer Schmelzhütten, Läuterstätten, Hämmer und Schmieden an dem den A. gehörenden Teil der Rems sowie Nutzung des Wassers in der Rems und im alten oder öden Weiher oberhalb des Dorfs durch die Gesellschaft. 5) Verbleib der Fischenz bei den A. 8) Deren Entschädigung durch die Gesellschaft mit 10 fl rh jährlich auf den 2. Feb. (Lichtmeß) und durch die kostenlose Nutzung von 1 Tagwerk Wiesmahd unterhalb der Schmelze, das ehedem zur Mühle gehörte. 7) Verpflichtung der A. darauf, allein der Gesellschaft Holz und Kohlen aus ihren Wäldern zu überlassen. Sr.: 1)-2) die A., 3) Georg Gaisberg (Gaißperg) als ihr verordneten Schirmvogt Ausf. Perg. - 3 Sg. abg. - Rv.: Vertrag, wie man unß Holcz unnd Wasser zu der Schmitt von Lauterpurg geben soll etc. Lit.: Thier, Hüttenwerke S. 15 ¹ Vgl. HStAS A 353 U 8 (württ. Lehen- und Willebrief von 1511 Okt. 16) und FÖAW AA VI 89,2 (oettingischer Lehen- und Willebrief von 1511 Dez. 19); zitiert nach Thier, Hüttenwerke S. 15 Anm. 61 und S. 16 Anm. 67

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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