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Die Räte der Herrschaft Geroldseck erbieten sich gegenüber dem Kloster Ettenheimmünster, den Klosteruntertanen Abzugsfreiheit zu gewähren, wenn das Kloster den Untertanen ihrer Herrschaft dasselbe Privileg gewährt
Die Räte der Herrschaft Geroldseck erbieten sich gegenüber dem Kloster Ettenheimmünster, den Klosteruntertanen Abzugsfreiheit zu gewähren, wenn das Kloster den Untertanen ihrer Herrschaft dasselbe Privileg gewährt