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Zerstörung eines Zaunes vor dem Neubrückentor durch den Domdechanten Goddert von Raesfeldt
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Enthält: Adam Reick, Rentmeister zu Horstmar, hat vor dem Neubrückenthor (Neubrückentor) einen Garten. Ein Stück Land, das bei dem Garten und neben einem Kamp der Scholasterin S. Martini im öffentlichen Wege liegt, haben ihm die Wegemeister überlassen gegen die Verpflichtung der Unterhaltung der Wege und zweier Gassen. Deswegen ist es zu einem Streit zwischen ihm und Herman Merschman, Scholastikus an Martini, gekommen, der aber wegen des Ablebens des Merschman nicht zum Ausbruch gekommen ist. Im Mitsommer 1576 hat der in Minden residierende Heinrich von Raesfeldt, Domherr zu Münster und Scholastikus an Martini, eines Abends das zugeschlagene Glindt (Zaun) an dem Stück Land geöffnet, zerschlagen und niedergerissen. Der Rat hat sich an den Domdechanten Goddart von Raesfeldt in Lüdinghausen und das Kapitel S. Martini gewandt und Wiederherstellung verlangt, widrigenfalls von Raesfeldt nicht wieder nach Münster kommen dürfe. Wiederherstellung ist nicht erfolgt, gleichwohl hält sich von Raesfeldt im Jahre 1577 in Münster auf. Am 30. März 1577 begeben sich deswegen die beiden Bürgermeister Johan Bischopinck zur Haeckelborch und Hilbrandt Plonies, der Ratssyndikus Lic. Meinhart Deitert, der Weinherr Johan Langerman, die Kämmerer Johan Overhagen und Heinrich Corler, der Richtherr Johan Ossenbrügge, die Grutherren Johan Widemhove und Johan Volert und der Ratsverwandte Johan Juddevelt zum Domkapitel und verhandeln im Dom auf dem alten Thore mit dem Domprobst, dem Domdechanten und dem Domherrn Bernhart Morrien, Arnold van Büren und Jost Droeste in Gegenwart des Syndikus Lic. Johan Schade und als Sekretarius Engelbert von Ahlen. Nach einigem Hin- und Her-Reden verspricht das Kapitel zu versuchen, die Sache gütlich beizulegen; das Glind soll wiederhhergestellt und von Raesfeldt beim Kapitel und an Martini suspendiert werden und am selben (?) Tage ist das Glind wiederhergestellt worden.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.