Ludwig, episcopus Abelonensis, Generalvikar des Bischofs Raban von Speyer, gewährt denen, die die von ihm neu geweihten Altäre im Kloster Frauenalb (Johannes Bapt., Peter und Paul, Apostel, Allerseelen, Nikolaus, Katharina, Agnes, Ottilie, Barbara, Benedikt, Oswald, Joseph, Anna, Maria und Magdalena) an den Tagen ihrer Schutzheiligen und während deren Oktaven sowie zur Weihe der Kirche und der Altäre besuchen oder dem Kloster sonst zu Hilfe kommen, einen vierzigtägigen Ablass. Den Weihetag der Kirche und der Altäre setzt er auf den Sonntag nach Mariae Himmelfahrt fest.