Jakob, Hans, und Hans Christoph Böckle für sich selbst, Wolf Zorn namens des Ludwig und der Martha Böckle, seiner Vogtkinder, Lazarus von Andla für seine Ehefrau Ursula Böcklin, Othmar Dietrich von Kippenheim für seine Ehefrau Barbara Böcklin und Hans Holzapffel von Hirxheim namens seiner Verlobten Beatrix Böcklin, einigen sich nach dem Ableben ihres Vaters und Schwiegervaters Philipp Böckell und nach Teilung der Hinterlassenschaft zusätzlich über die folgenden Punkte: Der Verstorbene hat, mit Ausnahme der Dotation des Hanman Böcklin, welche allein den Söhnen zugute kommen soll und daher zu den Lehen gerechnet wird, 13.289 fl. 4 ß 6 Pfg Hauptgut, inbegriffen 94 fl. 6 ß 3 Pfg erlegtes Gut, hinterlassen, woran jedem Erben 1.661 fl. 1 ß 10 Pfg 1 h zustehen. Da jedoch sowohl Lazarus von Andla wie Othmar Dietrich von Kippenheim anläßlich ihrer Heirat von Philipp Böcklin je 1500 fl. erhalten haben, sollen diese erst bedacht werden, wenn auch die anderen Erben je 1500 fl. bekommen haben. Die vier Brüder Böcklin erhalten zusammen 6.000 fl., verwiesen auf das Haus in Straßburg in Bippernans Gasse, neben Mathis Giger gelegen, samt einem Nebenhäuslein, die beiden Schwestern Beatrix und Martha werden auf zusammen 3.000 fl. verwiesen. Der Rest von 1.289 fl. 4 ß 6 Pfg wird aufgeteilt, so dass jedem Erben noch 61 fl. 1 ß 10 Pfg 1 h zustehen. Dafür haben erhalten Hans Christoph und Hans, welche die Lose E und F gezogen haben: das Rebgut im Harspen Grund im Stauffenburger Gericht, dem Heiden Diebolt verliehen und um 80 fl. angeschlagen, 2 J Reben in dem Haßengrunde, dem Hans Werle um den 3. Ohmen verliehen, zu 50 fl. angeschlagen, 9 ß an 18 ß Pfg auf Hans Wärlin im Ulenthal auf St. Ursula, wovon die andere Hälfte der Frau von Blumeneck zusteht, angeschlagen zu 9 ?, 4 ß an 8 ß auf Lienhart Silberist zu Gesch auf Martini, wovon die andere Hälfte der Frau von Blumeneck gehört, angeschlagen zu 4 ?, 4 ß auf Basnan Lüttolden inn Stöcken an 8 ß auf Martini, den Rest bezieht Frau von Blumeneck, angeschlagen zu 4 £, 4 ½ V Roggengülten auf dem Müller zu Achern an 9 V, wovon die andere Hälfte der Frau von Bluemeck zusteht, zu 18 £ angeschlagen, 5 V Roggen und Gerste an 10 V auf Dietrichs Peter zu Lymersh(eim), wovon die andere Hälfte Stoffel von Landeck hat, zu 33 fl. 3 ½ ß angeschlagen, 2 £ auf Werlins Clausen zu Northusen Mattenzins auf Martini, zu 40 £ 9 ß 6 Pfg auf Kretz Hansen zu Hüttenh(eim) auf Martini, angeschlagen zu 19 fl. Hauptgut, wobei dieser Zettel um 1 fl. 8 ß 9 Pfg zuviel Hauptgut enthält, welche an Zettel H herauszugeben sind, den Lazarus von Andla hat. Die vier Brüder haben die 6.000 fl. untereinander aufgeteilt, ausgenommen das Haus in Bippernantzgaß samt der Hälfte des Nebenhäusleins, angeschlagen zu 1174 fl. 7 ß, welche Summe in den 6.000 fl. inbegriffen ist, wobei jedem Bruder 1.205 fl. 6 ß 8 Pfg verbleiben, dafür erhält Hans Christoph (Zettel B): 25 fl. an 200 fl. auf der Pflege Bernstein auf Johann Baptist von 625 fl. Hauptgut, 10 fl. an 12 fl. auf der Markgrafschaft Baden auf Lichtmeß, wovon die restlichen 2 fl. Jakob Beckel besitzt, aus 250 fl. Hauptgut, 27 ½ V Weizen und Roggen an 55 V auf Bilgers Galen zu Seuffellwyhersh(eim), wovon Stoffel von Landeck der Rest zusteht, aus 235 fl. 7 ½ ß Hauptgut, 16 ½ V Haber an 33 V auf Stoffel Rappen zu Obenheim, wovon die andere Hälfte Ludwig Beckeln gehört, aus 100 fl. Hauptgut, womit dieser Anteil 5 fl. 10 Pfg zu viel hat, welche er an den Inhaber von Zettel C, Hans Beckel, herausgeben soll. Sollte sich innerhalb der nächsten drei Jahre, beginnend mit Johann Bapt., herausstellen, dass einer der Erben mehr als bekannt belastet ist, so sollen diese Belastungen unter den Erben aufgeteilt werden. Jeder Erbe hat gegenüber den Miterben Vorkaufsrecht. Sollten sich noch bisher unbekannte Erbstücke finden, so werden diese ebenfalls aufgeteilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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