Vergleich zwischen dem Kloster St. Blasien und Hans Mayer von Göllsdorf, wonach dieser im Besitz des halben Fronhofs zu Göllsdorf sein Leben lang bleiben soll und die rückständigen Zinsen ihm nachgelassen werden, wogegen er auf das Gericht alle Herrlichkeit zu Göllsdorf und alle seine Ansprüche an das Kloster verzichtet.