Richter Clas Fust gebietet für Herrn Wigant als Zinsmeister von Altmünster zum ersten Mal die Räumung von Haus und Erbe Kreuznach ("Crutzenach"), bei der Altmünsterpforte gelegen, und aller dazugehörigen Unterpfänder für versessene Gült und stellt Termin "off den nehsten samßdag nach sant Johans dage als er entheubt wart des jars [...] dusent vierhundert und viertzig" [3.9.]. An diesem Tag gebietet er zum zweiten Mal und stellt Termin auf Montag darnach [5.9.]. An diesem Tag gebietet er zum dritten Mal und stellt Termin auf Mittwoch darnach [7.9.]. Zeugen: Henne Rabenolt, der Fürsprecher, und Johann von Collen. Zu Gericht saß am ersten Tag Schultheiß Johann von Hulshofen, am zweiten Tag Richter Clas Schenckenberg, am dritten Tag Richter Johann Granß. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.

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