Kurfürst Philipp von der Pfalz stellt seinem Keller zu Bacharach, Hans Bender, und dessen Erben die Hofstätte, worauf vormals Henchin Pad (Padhenchin) und Jakob Bosse ein nun abgebranntes Haus hatten und die zwischen demselben Jakob und Peter Girkins Erben liegt, und den Berg oberhalb des Zolls zu Bacharach, wo früher nach Schiefer gegraben wurde, mit dazugehörigem Begriff zu. Beides dürfen sie erblich nutzen und veräußern wie andere Eigengüter. Von der Hofstätte ist ein jährlicher Zins über 13 ½ Weißpfennig und von dem Berg ein jährlicher Zins über 2 ½ Gulden fällig. Beides dient zugleich als Unterpfand, falls der Zins nicht gezahlt würde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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