Mainz, 1574.10.27. (Richter Valentin Spieß). Konrad Dhiel, Bendermeister, und seine Frau Elisabeth vergleichen sich mit den Vormündern (Michael) Petri, Holzhändler, und Wendel Palmen) von Aennchen und Magdalenchen, den Kindern des + Benders Andreas Lutz und der vorgenannten Elisabeth, auch deren väterlichem Ahnherrn dem Bendermeister Niklaus Lutz, dahin, daß die genannten Kinder im voraus 250 fl. Vaterteil aus der gemeinsamen Nahrung der Eheleute erhalten und im übrigen für sie und die aus der neuen Ehe zu erwartenden Einkindschaft vereinbart wird. Unterpfand: Das Haus zum großen Furst in der Bocksgasse. Stirbt Konrad vor seiner Frau, so zahlt diese seinen nächsten Verwandten aus der gemeinen Nahrung 100 fl. und erhält den übrigen Nachlaß. Stirbt die Frau zuerst, so erhatlen ihre Kinder erster Ehe die genanten 250 fl. und alles zum Leib der Mutter Gehörige und wird der Rest in zwei gleiche Teile geteilt je für die zugebrachten Kinder und den Mann. Z.: Jost Rodt, Gerichtsschreiber, und Valtin Edersheimer, Bendermeister. 4.11.1574 (150 v.) Zustimmung des Kämmerers (Anton von Wildberg, Domscholaster).