Eberhard von Sickingen, Propst der Dreifaltigkeitskirche zu Speyer, bestätigt dem Kloster Herrenalb die mit Einwilligung des Bischofs Gerhard von Speyer erfolgte Inkorporation der Kirche zu Aurich unter Vorbehalt der Kongrua für den ständigen Vikar.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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