Vergleich zwischen den Gebrüdern Johann und Dietrich von Aer einerseits und den Kanonikern zu Dietkirchen andererseits, wodurch Erstere als Erbvögte zu Antweiler und als berechtigt anerkannt werden, etliche Sümmer Weizen, Roggen und etliche Albus daselbst, so wie den dritten Teil der Brüchten zu erheben auch gmeinschaftlich mit dem Hofespächter den Kanonischen einen Schultheiß zu präsentieren. Mit 5 Siegeln; Schiedsrichter: Friedrich Graf von Bychlingen, Chorbischof des Domstifts, Propst von St. Gereon, Wilhelm Hoen, Kanoniker von St. Gereon

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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