König Friedrich I. genehmigt den eingerückten Vertrag vom 8. April 1705, wonach Johann Wilhelm von Podewils auf Pencken sein magdeburgisches Gut Colbiehnen für 10000 Taler an die Gebrüder Otto Magnus, Boguslaw Friedrich Ernst Wladislaw, Alexander und Friedrich Wilhelm Grafen von Dönhoff veräußert hat, wobei Frau Dorothea Henriette von Podewils auf ihre Leibgedingsrechte an dem Gute verzichtete. Auch sind mit eingerückt die Quittungen über den Kaufschilling vom 28.4.1705. Königsberg 29. Juli 1705. zwei Abschriften, Papier

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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