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Streit um das Rittergut Ellingen, das zu der unmittelbaren Reichsritterschaft in der Wetterau gehört und von der Reichsherrschaft Wildenburg lehnsrührig ist, und den dazugehörigen Hof Hall, im Kirchspiel Morsbach gelegen, die im Tauschvertrag von 1604 zwischen dem Grafen von Sayn und dem Herzog von Berg dem letzteren zugefallen sind. Der Kläger und sein 1749 unverheiratet gest. Bruder Lic. Felix Andreas von Ley haben die streitigen Güter seit 1744 ungeteilt und bislang unangefochten besessen. Der Kläger fordert den Beklagten auf, seinen Anspruch auf Ellingen und Hall auf dem Rechtsweg zu beweisen oder künftig ewiges Stillschweigen darüber zu bewahren. Der Beklagte erhebt eine Gerichtsstandseinrede gegen das RKG, da der Reichsfreiherr von Hatzfeldt der zuständige Lehnsrichter und der Sukzessionsstreit bereits 1751 an seinem Lehnsgericht anhängig gemacht worden sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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