Konrad Krafft, Ratsälterer zu Ulm, stiftet ein Kapital von 2.000 fl., von dessen Zinsen namen-, schild- und lehensfähige Angehörige der Familie Krafft augsburgisch-evangelischer Konfession beim Universitätsstudium, bei der Ausbildung zu Hof- und Kriegsdiensten oder bei der Erlernung fremder Sprachen im Ausland unterstützt werden sollen. Nicht verwendete Zinsen werden zum Hauptkapital hinzugefügt. Die Verwaltung dieser Stiftung erfolgt von den Pflegern der allgemeinen Krafft'schen Stiftung, von denen mindestens einer evangelisch sein muss. Ist letzteres nicht der Fall, müssen eigene evangelische Verwalter angestellt werden. Falls in Stadt und Herrschaft Ulm keine zur Stiftungsverwaltung geeigneten Krafft mehr vorhanden sein sollten, fällt diese an den Rat Ulms, der die Zinsen nach seinem Ermessen an Familienmitglieder der Krafft vergeben kann. Sollten die Krafft ausgestorben sein, können begabte Studenten oder hausarme Leute unterstützt werden.