Treitzen Jecklin, seßhaft zu Echterdingen, wegen Beteiligung am Bauernaufstand und Diebstahls eines Pferdes beim damaligen Pfarrer zu Aich, jetzigen Priors zu Denkendorf, schwerer peinlicher Strafe an Leib und Gut verfallen, jedoch nach gütlicher Vergleichung seiner Freundschaft mit dem Prior und Leistung eines Schadensersatzes, auch auf seine und seiner Freundschaft Bitten begnadigt, wieder als Untertan angenommen und zu Frau und Kindern eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt unter Eid, sich fortan als treuer Untertan zu halten, nichts mehr gegen die Herrschaft Württemberg und ihre Untertanen zu unternehmen, vielmehr Anschläge, Meuterei und dergleichen gegen Statthalter und Regenten und die Obrigkeit und Ehrbarkeit des Landes unverzüglich anzuzeigen, allein der Partei der Ehrbarkeit anzuhängen, alle heimlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen mehr zu tragen, ferner den wegen des Pferdes geschworenen Vertrag zu halten und nichts gegen Kl. Denkendorf, den Prälaten, die Konventherren, Diener und "Verwandten" außerhalb des Rechts zu tun.