Hermann Schilling zu Fürstenberg ("Schillink zu Furstenberg"), Bürger zu Mainz ("Meintze"), u.s. Fr. "Alheit" verpflichten sich gegenüber St. Klara zu einer Gült von 3 Mark aus dem Hof zum Pilgrim ("Bilgrin") und den zwei Häusern dahinter zu einem Leibgeding für ihre Tochter "Kathrin", Nonne des Klosters; nach ihrem Tod fällt die Gült ans Kloster in die gemeine Küche "zu einer pictancien" zur Abhaltung eines Jahrtags für Eltern und Tochter. S.: Der Aussteller. "Datum 1343 in vigilia conversionis sancti Pauli."