Einigung bezüglich einer Verfügung der Albertine Dorothee Louise von Künßberg zugunsten ihrer Nachkommen
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E 29/VIII Nr. 32
E 29/VIII Familienarchiv von Tucher/Jüngere Linie/Leitheimer Zweig
Familienarchiv von Tucher/Jüngere Linie/Leitheimer Zweig
03.04.1778 - 22.04.1779
Enthält:
1779 April 22, Erlangen und Bayreuth: Einigung der Erben der Albertine Dorothee Louise von Künßberg, geborener von Bothmer, Witwe des Eucharius Ferdinand Carl von Künßberg, kgl. Großbritannischen und Kurfürstlich Braunschweigischen Kammerherrn, Kaiserlichen Rats und Ritterrats des Orts Gebürg, welche in ihrem Testament von 1776 März 14 den Genuss von 8.000 Gulden ihrer Tochter, der Witwe von Montperny (= Marianna Sophia Charlotta Christiana Friderica) überlassen hatte. Bedingung war, dass im Fall des Todes der Begünstigten vor dem des Hans Friedrich Franziscus Christian, die beiden Söhne der Testierenden und deren Kinder die Nachfolge antreten sollten. Die Kinder sind: Friedrich Camillo (= Camille) von Montperny und Friederike Wilhelmine Caroline Ernestine Louise (Sophie) von Künßberg, nunmehr verheiratete von Schubart.
Frau von Montperny verstarb 1779 Februar 10, woraufhin es zu folgender Einigung kommt:
(a) Hans Friedrich Franciscus Christian und Friedrich Carl Ludwig Ernst von Künßberg - lezterer für sich und als Vormund der Frau von Schubart - sowie Carl Freiherr von Bothmer als Mandatar der Eheleute von Schubart einigen sich mit (b) Friedrich Camille Marquis de Montperny, Herrn zu Neuenburg und Reimersdorf, Kammerjunker des Markgrafen zu Baden - Durlach und Hochberg, und erstem Rentkammerassessoren, wie folgt:
Partei zu (a) tritt ihren Anteil an den 8.000 Gulden rheinisch an Partei zu (b) ab.
Dafür zahlt (b) jedem Interessenten der Partei zu (a) 2.000 Gulden plus 8 Gulden 20 Kreuzer als Zinsen seit dem Tod der Verfügenden.
Damit verzichtet Partei zu (a) auf alle Ansprüche bezüglich des Genusses der 8.000 Gulden.
Dabei:
1779 April 22: Quittungen der Interessenten zu (a).
Daran:
1778 April 3, Bayreuth: Generalvollmacht des Ernst Eberhard von Schubart, Seiner Kgl. Majestät in Preußen bestallten Leutnants, und seiner Ehefrau Caroline Friederike Wilhelmine (!), geb. von Künßberg, für ihren Vetter Carl von Bothmer, Brandenburgischem Kammerrat und Berghauptmann. Der Ehemann muss wegen drohender Kriegsgefahr zu seinem Regiment, weswegen die Vollmacht erteilt wurde.
1779 April 22, Erlangen und Bayreuth: Einigung der Erben der Albertine Dorothee Louise von Künßberg, geborener von Bothmer, Witwe des Eucharius Ferdinand Carl von Künßberg, kgl. Großbritannischen und Kurfürstlich Braunschweigischen Kammerherrn, Kaiserlichen Rats und Ritterrats des Orts Gebürg, welche in ihrem Testament von 1776 März 14 den Genuss von 8.000 Gulden ihrer Tochter, der Witwe von Montperny (= Marianna Sophia Charlotta Christiana Friderica) überlassen hatte. Bedingung war, dass im Fall des Todes der Begünstigten vor dem des Hans Friedrich Franziscus Christian, die beiden Söhne der Testierenden und deren Kinder die Nachfolge antreten sollten. Die Kinder sind: Friedrich Camillo (= Camille) von Montperny und Friederike Wilhelmine Caroline Ernestine Louise (Sophie) von Künßberg, nunmehr verheiratete von Schubart.
Frau von Montperny verstarb 1779 Februar 10, woraufhin es zu folgender Einigung kommt:
(a) Hans Friedrich Franciscus Christian und Friedrich Carl Ludwig Ernst von Künßberg - lezterer für sich und als Vormund der Frau von Schubart - sowie Carl Freiherr von Bothmer als Mandatar der Eheleute von Schubart einigen sich mit (b) Friedrich Camille Marquis de Montperny, Herrn zu Neuenburg und Reimersdorf, Kammerjunker des Markgrafen zu Baden - Durlach und Hochberg, und erstem Rentkammerassessoren, wie folgt:
Partei zu (a) tritt ihren Anteil an den 8.000 Gulden rheinisch an Partei zu (b) ab.
Dafür zahlt (b) jedem Interessenten der Partei zu (a) 2.000 Gulden plus 8 Gulden 20 Kreuzer als Zinsen seit dem Tod der Verfügenden.
Damit verzichtet Partei zu (a) auf alle Ansprüche bezüglich des Genusses der 8.000 Gulden.
Dabei:
1779 April 22: Quittungen der Interessenten zu (a).
Daran:
1778 April 3, Bayreuth: Generalvollmacht des Ernst Eberhard von Schubart, Seiner Kgl. Majestät in Preußen bestallten Leutnants, und seiner Ehefrau Caroline Friederike Wilhelmine (!), geb. von Künßberg, für ihren Vetter Carl von Bothmer, Brandenburgischem Kammerrat und Berghauptmann. Der Ehemann muss wegen drohender Kriegsgefahr zu seinem Regiment, weswegen die Vollmacht erteilt wurde.
Umfang/Beschreibung: 1 gebundener Akt
Archivale
Bemerkungen: Dabei die alte Tektur der jetzigen Nrn. 28 bis 32, bez. Lit. K, darauf Zettel mit Inhaltsangabe (20. Jh.), teilweise mit irrigen Angaben ( z.B. 1768 verlesen zu 1708)
Bemerkungen: Nr. 32 selbst ist bez. mit: Lit. E
Indexbegriff Person: Bothmer, Carl von
Indexbegriff Person: Künßberg, Albertine Dorothee Louise von - geb Bothmer
Indexbegriff Person: Künßberg, Eucharius Ferdinand Carl von
Indexbegriff Person: Künßberg, Friederike Wilhelmine Caroline Ernestine Louise Sophie von - verh von Schubart
Indexbegriff Person: Künßberg, Friedrich Carl Ludwig Ernst von
Indexbegriff Person: Künßberg, Hans Friedrich Franz Christian von
Indexbegriff Person: Montperny, Friedrich Camille von
Indexbegriff Person: Montperny, Marianna Sophia Charlotta Christiana Friderica von - geb Künßberg
Indexbegriff Person: Schubart, Ernst Eberhard von
Indexbegriff Person: Schubart, Friederike Wilhelmine Caroline Ernestine Louise Sophie von - geb von Künßberg
Bemerkungen: Nr. 32 selbst ist bez. mit: Lit. E
Indexbegriff Person: Bothmer, Carl von
Indexbegriff Person: Künßberg, Albertine Dorothee Louise von - geb Bothmer
Indexbegriff Person: Künßberg, Eucharius Ferdinand Carl von
Indexbegriff Person: Künßberg, Friederike Wilhelmine Caroline Ernestine Louise Sophie von - verh von Schubart
Indexbegriff Person: Künßberg, Friedrich Carl Ludwig Ernst von
Indexbegriff Person: Künßberg, Hans Friedrich Franz Christian von
Indexbegriff Person: Montperny, Friedrich Camille von
Indexbegriff Person: Montperny, Marianna Sophia Charlotta Christiana Friderica von - geb Künßberg
Indexbegriff Person: Schubart, Ernst Eberhard von
Indexbegriff Person: Schubart, Friederike Wilhelmine Caroline Ernestine Louise Sophie von - geb von Künßberg
Baden, Großherzogtum
Bayreuth
Braunschweig
Erlangen
Gebürg, Ritterkanton
Großbritannien
Neuenburg
Preußen, Königreich
Reimersdorf
Einigung
Erben
Kammerherr, Großbritannischer
Kammerherr, Braunschweigischer
Rat, kaiserlicher
Ritterrat
Testament
Legat
Todesfall
Vormund
Mandatar
Kammerjunker, Großherzogtum Baden
Rentkammerassessor, Großherzogtum Baden
Zession
Zessionsurkunde
Zahlung
Zinsen
Quittung
Vollmacht
Generalvollmacht
Leutnant, preußischer
Kammerrat, Brandenburgischer
Berghauptmann, Brandenburgischer
Kriegsgefahr
Regiment
Einrücken
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:01 MESZ
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