Johannes Konrad Krauss, beider Rechte Lizentiat, apostolischer Protonotar, Kapitular und Kanoniker des Kollegiatstifts St. Gangolph in Mainz, des Ritterstifts St. Alban, Inhaber des Allerheiligenaltars in der Kirche der Weißen Frauen zu Mainz, beurkundet als Inhaber dieses Altars, dass Anna Barbara Schweitzerin, Äbtissin des Klosters St. Maria Magdalena bei den Weißen Frauen in Mainz, die Priorin Anna Maria Kemperin und der ganze Konvent ihm den genannten Allerheiligenaltar übertragen haben. Jahreserträgnis 26 Malter Korn aus dem dazugehörigen Hofgut zu Niederolm; da aber dieses Gut schon 8 Jahre lang nichts mehr geleistet hat und in Verfall gekommen ist, ist es den Beständern mit Zustimmung des Klosters und mit Hilfe des Oberamtmanns Freiherr von Breidenbach entzogen worden, zumal der eine Beständer, Ast Becker, in das in Mainz stehende Neuburgische Regiment eingetreten ist, der andere aber, Gerhard Barth, sein Erbbestandrecht dem Martin Schweppenberger, Mitgemeinder zu Niederolm und dessen Ehefrau Helena um 20 fl. übertragen hat. Mit Zustimmung des Klosters gibt der Aussteller dem Schweppenberger das Gut in Erbbestand unter folgenden Bedingungen: 1) Jahresgült: 26 Malter Korn Mainzer Maß, nach Mainz zu liefern; dazu der Pfarrkirche zu Niederolm 26 (zwanzig sechs) Pfund Öl und 2 Pfund Wachs; bei zweijähriger Versäumnis verfällt das Bestandrecht. 2) Der Beständer soll das gesamte Gut auf seine Kosten gerichtlich erneuern lassen und dem Altarinhaber ein Exemplar zustellen; die Erneuerung hat sodann alle 20 Jahre auf Kosten des Beständers zu erfolgen. In Gegenwart des Konvents übergibt der Altarist diese Urkunde dem Beständer, worauf dieser dem Kloster das Laudemium mit 18 fl. bezahlt und dem Altaristen verspricht, zu einigem Ersatz der ausgefallenen Gült 40 Malter Korn nach und nach abzutragen. S. und Unterschrift des Ausstellers. AO: Mainz.

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