6/28 [Nr. 39]: (D) 1667 Juni 17 (T) Universität an die Visitationskommissare
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UAT 6/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 9. Visitationen (1520-1792) >> Visitationes, Bd. IV: Nr. 1-104
Enthält: 1) Was ist von den zur Wiedereinziehung von den Professoren und Universitätsverwandten befohlenen 1165 fl 57 1/2 x noch ausständig? - Bei Dr. iur. (Johann Isak) Andler, Kammergerichtsadvokat in Speyer, als Erbe von prof. iur. David Magirus 70 fl 6 x 1 1/2 h. Die Universität hat Befehl, Dr. Andlers Tod abzuwarten. Bei Dr. Beyers Erben 233 fl 47 x 3 h, doch ist Schonung anbefohlen. Bei den Erben von prof. med. Baltasar .Simon 66 fl 21 x, bei den Schultheißiischen Erben 3 fl 30 x.; 2) Wie steht die Isenburgische Sache nach dem Urteil des Kammergerichts? - Der Graf ist verurteilt zur Bezahlung des Kapitals von 3000 fl, aller Zinsen und der Gerichtskosten; doch das mitbetroffene Amt Wenings verweigert noch seine Zustimmung.; 3) Wie wurde und wird die Universitätsbibliothek vermehrt? - Die fac. theol. kaufte für die Gremppsche Bibliothek Erasmi Opera und M. Lutheri neu aufgelegte tomos Jenenses, die fac. iur. ebenso Libros Basilicos cum notis Fabrotti, die fac. med. Peter Johann Faber, Panchymici seu anatomiae totius universi. Die Drucker geben Pflichtexemplare, Die Universitätsbibliothek selbst hat kein Geld und kauft nichts.; 4) Halten einige professores classici lectiones pro novitiis? - Nein; Ankommende werden tentiert und notfalls an Privatlehrer gewiesen. Die Tübinger Schule sollte um ein paar gute praeceptores vermehrt werden; dann wird Dr. (Johann Adam) Osiander (sen.) als Pastor wöchentlich zweimal hingehen, so daß man nach einem Jahr darin graece und latine perorieren kann.; 5) Werden die Ankömmlinge nach Kosttisch und Wohnung gefragt? - Ja.; 6) Werden die studiosi philosophiae in die Burse gewiesen bzw. bei der Wahl ihrer Stadtwohnung an die Erlaubnis des Dekans gebunden? - Soviel es sich practicieren läßt.; 7) Welche disputationes cyclicae wurden gehalten? - Antwort fehlt!; 8) Hat der rector hybernus die statuta stipendiorum verlesen? - Nicht jeder, soll künftig gemacht werden.; 9) Wurden zugleich mit den Statuten die Rezesse verlesen? - Meist, oder aber zum Lesen ausgegeben.; 10) Wie weit sind die Renovaturen? - Noch fehlen: Leonberg, Weil im Dorf; Feuerbach, Ringingen, Eningen, Grabenstetten.; 11) Sind Universitätsbibliothek und Instrumenta mathematica registriert? - Ja, von Dr. Grafft und Dr. Mögling.; 12) Wird der ordo studiorum eingehalten? - Ja.; 13) Welche privata collegia wurden gehalten? - Folgt Aufzählung von: (Johann Adam) Osiander (sen.), (Johann Andreas), Frommann (sen.), (Johann) Grave, (Christoph) Wölfflin, (Georg Baltasar) Mezger, (Johann Konrad) Brotbeck (ist bereit, wenn er auditores hat), Cellarius , (Christoph) Caldenbach (keine), (Johann Ulrich) Pregizer (keine propter rectoratum), (Johann Ludwig) Mögling (jun.); 14) Welche alumni hat jedes stipendium und was bekommen sie? - Folgt von allen Stipendien: Namen der Administratoren, der alumni, gereichter Unterhaltsbeitrag.; 15) Wurden in der Philosophischen Fakultät alle disputationes, dissertationes, dedicationes, praefationes vor dem Druck dem Dekan vorgelegt und zensiert? - Nur von (Christoph) Caldenbach nicht, weil es wenige waren: dedicationes wurden zum Teil gedruckt; die Zensur ist Sache der ganzen Fakultät, nicht bloß des Dekans.; 16) Dauern die disputationes philosophicae von 1 -5 Uhr nachmittags? - Sie dauern 2 - 2 1/2 Stunden, vor- oder nachmittags.; 17) Ob dazu alle candidati magistrii erscheinen und provoziert werden? - In den disputationibus magistralibus opponieren die magistri, sonst meist nur geladene Opponenten.; 18) Werden die theses diktiert? - Zum Teil, zum Teil verteilt sie der Respondent.; 19) Wurde der überflüssige Dissertationsdruck abgestellt? - Es werden gar wenig mehr gedruckt.; 20) Werden Unfähige promoviert? - Nein, manche werden zurückgestellt, oft ist bloß 1 magisterium im Jahr.; 21) Macht bei den Depositionen ein alter Student die liberation? - Ja, bei den claustralibus.; 22) Wird nichts diktiert? - Folgt, was der Kanzler (Tobias Wagner), (Baltasar) Raith, (Johann Adam) Osiander (sen), (Johann Andreas) Frommann (sen.), (Burkard) Bardili, (Christoph) Wöllflin, (Georg Baltasar) Mezger, (Johann Konrad) Brotbeck diktieren, die anderen, darunter alle prof. philos. diktieren nichts.; 23) Wie wird die Buchhändlertaxe überwacht? - Es gibt keine; man will darüber nachdenken. Manche Professoren kaufen ihren Studenten die Bücher.; 24) Hat die Universität die Pfarrer- und andere Besoldungen bezahlt? - Ja, den Vergleichen entsprechend.; 25) Werden die Kosttische überwacht? - Das Maß Extrawein darf höchstens 2 x mehr kosten. Das Einfordern der Tischzettel ist beschwerlich.; 26) Werden die Consilia der Juristenfakultät richtig eingeschrieben? - Ja, mit Index.; 27) Werden die Senatsprotokolle richtig kollationiert? -Ja, soweit möglich.; 28) Wieviel Wein darf ein civis academicus jährlich ausschenken? - Nach den Verträgen von 1586 und 1652 jeder Professor, Hofgerichtsassessor, Syndicus und Notar jährlich 2 Fuder, jeder andere civis academicus 4 Eimer, übertragbar aufs nächste Jahr; die meisten bleiben darunter; Übertreter werden bestraft.; 29) Wie steht es mit der Plazischen Stiftung beim Martinianum (Faber Nr. 23: Platz-Hermannsche Stiftung) - Darüber wird der Administrator Professor Georg Baltasar Mezger berichten.; 30) Von Weil der Stadt sollten 2 stipendiarii jeder jährlich 13 fl erhalten; warum ist nur einer da mit 10 fl? - Vom Stiftungskapital von 400 fl bezahlte die Landschaft nur den halben Zins = 10 fl.; 31) Warum wurden ins Stipendium Ficklerianum und Martinianum gleichzeitig 2 Brüder aufgenommen? - Weil es die fundation nicht verbietet.; 32) Warum wird Dr. (Anton) Winter im examen neglectuum übergangen? - Weil er allein vom Herzog ernannt und bezahlt und nur der Theologischen Fakultät anbefohlen ist.; 33) Warum wurde die 5. Stelle der Juristenfakultät nicht besetzt? - Weil das Geld z. Zt. für vier nicht reicht.; 34) Wie konnte ein stud. phil. schon nach einem Vierteljahr Magister werden? - Das geschah nur einmal bei einem hochbegabten und dabei sehr armen Studenten. (160-170')
Akte
Visitationes, Bd. IV: Nr. 1-104
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:41 MEZ
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- Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) (Bestand)
- 9. Visitationen (1520-1792) (Gliederung)
- Visitationes, Bd. IV: Nr. 1-104 (Archivale)