Die Freie Dutha macht sich und ihre Nachkommen hörig zum Altar des heiligen Adalbert in der Kirche zu Soiron (Sorum) mit der Verpflichtung für sich und ihre Nachkommenschaft und zwar für alle Glieder beiderlei Geschlechts, sobald dieselben eine rechtmäßige Ehe geschlossen, zu einer Abgabe von jährlich einem Denar und zum Besuch lediglich der gemeinen Godinge (generalia placita) im Jahr. Zur Heirat mit ihresgleichen bedürfen diese Hörigen keine Lizenz und im Todesfall sind sie von aller Zwangssteuer frei. Unter den Zeugen: Propst Eveco, Vogt Winand, Reiner von Williberval, Wenzelin von Cornecus. "Acta sunt hec anno incarnationis dominice MLXXXVI., indictione X, regnante imperatore Heinrico quarto, in diebus ducis Godefridi, Heinrico episcopo presidente Leocliensi ecclesie. Ad laudem et gloriam illius, qui est benedictus in secula amen"

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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