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Klage des Schulte Eickholt, Eigenhöriger des Bertold Freidach zu Sandfort ./. Jakob Kruse wegen Herausgabe eines Pferdes, das dem Kläger von Soldaten Tillys geraubt ist. Der Beklagte verkündet der Witwe Henrich Hundebeck als Erbin ihres Sohnes Hertleiff Hundebeck, von dem er das Pferd gekauft haben will, den Streit. Witwe Hundebeck lässt sich durch ihren Sohn Laurenz Hundebeck vertreten.

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Stadtarchiv Münster
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