Bartholomäus Schnitzer aus Lauingen, wegen etlicher Händel zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U., in die er auch Bm. und Rat der Stadt Ulm einschließt, und verspricht eidlich, die Untertanen des Fürstentums und die Bürger von Ulm bei den zuständigen inländischen Gerichten zu belangen sowie die zu Stuttgart oder zu Heidenheim entstandenen Gefängniskosten zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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