Jakob, Propst des Augustinerchorherrenstifts Waldsee, tauscht seine Leibeigene Madlena Syller, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Georg Syller und Katharina Heussler zu Heurenbach (Hurrenbach), mit Abt und Konvent des Klosters Weingarten "nach gemainem landtsbrauch vnd recht" gegen deren Leibeigene Agatha Stadelmann gen. Haini, Tochter der ebenfalls verstorbenen Eheleute Jakob Stadelmann gen. Haini und Barbara Bendlin zu Kümmerazhofen, über die ihm, Propst, ein separater Tauschbrief ausgestellt worden ist. Beide Tauschobjekte verstehen sich jeweils mit Vermögen und Kindern, den schon lebenden wie auch denjenigen, die sie womöglich noch gebären werden. Der Aussteller spricht genannte Madlena auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachkommen von den Pflichten und Lasten los, die sie ihnen bisher von Leibeigenschafts wegen zu erfüllen bzw. zu erbringen hatte, auf dass sie künftig ihren neuen Leibherren ebenso vollständig gehören und denselben dienstbar, untertänig, gehorsam und nützlich sein möge wie deren übrige leibeigene Leute, verspricht, Weingarten darin nicht anfechten oder behindern zu wollen, und verzichtet ausdrücklich auf sein und seines Konvents bisheriges Eigentum an der Syller und die aus demselben resultierenden Ansprüche und Forderungen.
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Jakob, Propst des Augustinerchorherrenstifts Waldsee, tauscht seine Leibeigene Madlena Syller, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Georg Syller und Katharina Heussler zu Heurenbach (Hurrenbach), mit Abt und Konvent des Klosters Weingarten "nach gemainem landtsbrauch vnd recht" gegen deren Leibeigene Agatha Stadelmann gen. Haini, Tochter der ebenfalls verstorbenen Eheleute Jakob Stadelmann gen. Haini und Barbara Bendlin zu Kümmerazhofen, über die ihm, Propst, ein separater Tauschbrief ausgestellt worden ist. Beide Tauschobjekte verstehen sich jeweils mit Vermögen und Kindern, den schon lebenden wie auch denjenigen, die sie womöglich noch gebären werden. Der Aussteller spricht genannte Madlena auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachkommen von den Pflichten und Lasten los, die sie ihnen bisher von Leibeigenschafts wegen zu erfüllen bzw. zu erbringen hatte, auf dass sie künftig ihren neuen Leibherren ebenso vollständig gehören und denselben dienstbar, untertänig, gehorsam und nützlich sein möge wie deren übrige leibeigene Leute, verspricht, Weingarten darin nicht anfechten oder behindern zu wollen, und verzichtet ausdrücklich auf sein und seines Konvents bisheriges Eigentum an der Syller und die aus demselben resultierenden Ansprüche und Forderungen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1590 Juni 5
17 x 34,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Chorherrenstift Waldsee
Empfänger: Kloster Weingarten
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Kloster Weingarten
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Bendlin, Barbara
Heussler, Katharina
Stadelmann, Agatha, gen. Haini
Stadelmann, Jakob, gen. Haini
Syller, Georg
Syller, Madlena
Bad Waldsee RV; Chorherrenstift
Heurenbach : Reute, Bad Waldsee RV
Kümmerazhofen : Gaisbeuren, Bad Waldsee RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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