Abt Arnold von Corvey bestätigt einen Vertrag zwischen Heinrich Rebock und Wernher Druchtlef [Druchtleben] über corveyische Lehngüter zu Sülbeck, welche für 22 löthige Mark Silber höxterscher Währung, oder zwei Pfund Pfennige für eine jede löthige Mark gerechnet, verpfändet.