Gregorius Görlin, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, beurkundet, dass er Agatha Küenin, eheliche Tochter des verstorbenen Kaspar Küenin und der Magdalena Mock und "zum pommen, im Moshaimgreüth [= Mosisgreut, Vogt, RV ?] in der pfarr Bodnegg gesessen", die als Leibeigene dem Gericht Simmerberg im neuerkauften Teil der Herrschaft Bregenz "zugehörig vnd verwandt" ist, gemäß einem vor Jahren an die Amtleute der Herrschaft Bregenz ergangenen kaiserlichen Befehl betr. Verkauf und Freilassung ihrer Majestät Eigenleute am heutigen Tag gegen 4 fl Manumissions- und 1 fl Kanzleigebühr sowie nach Entrichtung ihrer dem Gericht Simmerberg schuldigen Leibsteuer in Höhe von 1 lb d aus der Leibuntertänigkeit entlassen hat. Namens kaiserlicher Majestät und von Amts wegen spricht der Aussteller genannte Agatha mit Leib und Gut und den Kindern, die sie womöglich gebären wird, von der Eigenschaft und allen aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt derselben, künftig anderer Herrschaften Schutz und Schirm anzunehmen, ohne dass sie von Seiten ihrer alten Leibherrschaft oder deren Amtsträgern Einsprache oder Behinderung gewärtigen muss. Falls gedachter Agatha, ihren Erben und Nachkommen [mobiles] Vermögen von kaiserlichen Eigenleuten erblich anfallen sollte, dürfen sie dasselbe nicht aus der Herrschaft Bregenz ziehen, bevor sie nicht den dortigen Amtleuten den Abzug und den Gerichten und Steuereinnehmern (Steurer) derjenigen Orte, wo die Erbschaften anfallen, die jährliche Steuer, "wie sich gepürt", entrichtet haben. Sofern Agatha oder ihre Erben und Nachkommen liegende Güter in [den neuerworbenen Gebieten] der Herrschaft Bregenz erben, kaufen oder auf anderem Weg erwerben und dieselben verkaufen wollen, dürfen sie dies nur an [die kaiserlichen] Eigenleute im neuerkauften Teil der Herrschaft und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun, der dann, "nach dem geprauch der herrschaft Bregentz", in drei Raten abzutragen sein wird.