Friedrich von Plankenfels, Dr. decr., Richter des bischöflichen Konsistorialkapitels, entscheidet im Streit zwischen Ulrich Werder, Pfarrer der Pfarrkirche von St. Emmeram, St. Rupert, einerseits sowie Konrad Pleninger, dem Inhaber des Amthofs in Grasslfing, andererseits, dass der Beklagte den jährlichen Zins aus diesem Hof bzw. dem damit verbundenen Wittum sowie den versessenen Zins aus dreizehn Jahren und die Prozeßkosten tragen soll. S: Bischöfliches Kapitelgericht

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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