Die beiden Reichsvikare, der bayerische Kurfürst Carl Albrecht und der pfälzische Kurfürst Carl Philipp, belehnen Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg mit dem Blutbann in den ihnen unterworfenen Gerichten und ermächtigen sie zugleich, solchen Bann einem ehrbaren Manne zu der dritten Hand weiter zu empfehlen.