Johann Graf zu Nassau, Vianden und Diez bekundet, dass Hirman auf der Hütte oberhalb von Ewersbach und dessen Frau Hebel ohne rechte eheliche Erben gestorben, eine merkliche Nahrung liegend und fahrend hinterlassen und er nach langen Nachforschungen als Landesherr dies teils ihren Verwandten, teils jedoch und zwar je 200 Gulden zu je 2 ewigen Wochenmessen und einem erblichen Jahrgezeite in die Pfarrkirchen in Dillenburg und Ewersbach mit Wissen und Willen der Testamentarier und aus Gunst des Hermannus Grume, Pastor zu Ewersbach, gegeben hat. Für die 200 Gulden sollen die Baumeister der Pfarrkirche zu Ewersbach 10 Gulden Rente kaufen. Von 9 Gulden sollen der Pfarrer der Pfarrkirche zu Ewersbach oder sein Kaplan 2 Wochenmessen lesen, eine am Sonntag, die andere am Montag oder Dienstag, oder andernfalls die Baumeister einen anderen zum Lesen bestellen. Für den 1 Gulden soll jährlich am Tag nach St. Margretentag ein Jahrgezeite für Hermann und seine Frau durch Pfarrer und 4 Priester mit Vigilien und Seelmessen in der Pfarrkirche zu Ewersbach gehalten werden. Die 10 Gulden sollen jeweils mit Rat des Pfarrers zu Ewersbach auf Wiederkauf auf Güter sicher angelegt werden.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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