Heinrich, Bischof zu Würzburg ("Wirciburg"), bestätigt dem Abt des Klosters Michelsberg zu Bamberg, Wolfram, mit Zustimmung seiner Kanoniker und Ministerialen die Rechte an Zehnten auf Neubrüche ("novalis"), auf Ackerland ("culta") und auf kultivierte Nutzflächen ("excolenda") des Klosters in der Würzburger Diözese. Zeugen: Werner ("Wernherus"), Propst des Stifts Haug zu Würzburg ("Hauge"); Wortwin, Propst des Stifts Neumünster ("novum monasterium"); Dietrich, Propst des Stifts St. Gumbertus zu Ansbach ("Onoldespach"); Heinrich, Domscholastiker; Gottfried ("Godefridus"), Domkantor; Heinrich von Neuenburg ("Nuenburc"); Eberhard von Marmore; Gerlach; Gozwin von Trimberg ("Trinperc"); Reginold von Osternohe ("Osternahe"); die Laien Heinrich von Ravensburg ("Rauenspurc"); Herold "de foro"; Heinrich von Osterburg ("Osterburc") und dessen Bruder Gottfried; Rugger und Einhard ("Einehardus") von Bütthard ("Buterieth"); Nidung; Helwig ("Helnwic") Albus und dessen Sohn Heinrich. - S = A
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Heinrich, Bischof zu Würzburg ("Wirciburg"), bestätigt dem Abt des Klosters Michelsberg zu Bamberg, Wolfram, mit Zustimmung seiner Kanoniker und Ministerialen die Rechte an Zehnten auf Neubrüche ("novalis"), auf Ackerland ("culta") und auf kultivierte Nutzflächen ("excolenda") des Klosters in der Würzburger Diözese. Zeugen: Werner ("Wernherus"), Propst des Stifts Haug zu Würzburg ("Hauge"); Wortwin, Propst des Stifts Neumünster ("novum monasterium"); Dietrich, Propst des Stifts St. Gumbertus zu Ansbach ("Onoldespach"); Heinrich, Domscholastiker; Gottfried ("Godefridus"), Domkantor; Heinrich von Neuenburg ("Nuenburc"); Eberhard von Marmore; Gerlach; Gozwin von Trimberg ("Trinperc"); Reginold von Osternohe ("Osternahe"); die Laien Heinrich von Ravensburg ("Rauenspurc"); Herold "de foro"; Heinrich von Osterburg ("Osterburc") und dessen Bruder Gottfried; Rugger und Einhard ("Einehardus") von Bütthard ("Buterieth"); Nidung; Helwig ("Helnwic") Albus und dessen Sohn Heinrich. - S = A
Kloster Michelsberg, Urkunden 62
Kloster Michelsberg, Urkunden
Kloster Michelsberg, Urkunden >> Aktenplan Archiv >> Archivbestände >> Urkunden
1198
36 x 22
Ausfertigung, lat., Pergament, Siegel anhängend (restauriert)
Urkunden
lateinisch
Würzburg, Bischof Heinrich III. von Berg
Bamberg, Kloster Michelsberg
Bamberg, Kloster Michelsberg, Abt Wolfgang II. Zenck
Würzburg, Stift Haug, Propst Werner
Würzburg, Stift Neumünster, Propst Wortwin
Ansbach, Stift St. Gumbertus, Propst Dietrich
Würzburg, Domscholastikus Heinrich
Würzburg, Domkantor Gottfried
Neuenburg, Heinrich von
Marmore, Eberhard von
Trimberg, Gozwin von
Osternohe (Lk Lauf a.d. Pegnitz), Reginold von
Ravensburg, Heinrich von
Osterburg, Heinrich von
Osterburg, Gottfried von
Bütthard (Lk Ochsenfurt), Rugger von
Bütthard (Lk Ochsenfurt), Einhard von
Albus, Helwig
Albus, Heinrich
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
15.04.2025, 15:32 MESZ
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