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Kläger: Jochen von Borstel, Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Lüder Ot(t)ersen, Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Forderung des Beklagten auf Zinsgenuss (usus fructus) einer vom Kläger in seinem Brauerbe in der St. Katharinen-Straße als Brautschatz für seinen Schwiegersohn, den Beklagten, festgelegten Geldsumme von 3000 Mark; Einrede des Klägers wegen der in gutem Glauben getroffenen Vereinbarung des lebenslangen Zinsgenusses durch den Kläger

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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